Wissenswertes für Flächeneigentümer

Was ist ein Ökokonto?

Ein Ökokonto ist ein freiwilliges „Sparbuch für Naturschutzmaßnahmen“. Es ermöglicht die vorgezogene Umsetzung von Aufwertungsmaßnahmen, die später zur Kompensation verkauft werden können. Bewertet wird in Wertpunkten, die sich mit bis zu 3 % p. a. über max. 10 Jahre verzinsen können.

Wie richte ich ein Ökokonto ein?

  • Beauftragung eines Fachgutachters
  • Abstimmung mit der Naturschutzbehörde
  • Antragstellung inkl. Bewertungsunterlagen
  • Eintragung ins ÖFK & Start der Verzinsung (nach Herstellung)

Der Weg zum Ökokonto

Welche Flächen eignen sich?

  • Flächen mit niedrigem ökologischen Ausgangswert, z. B. Acker – oder Intensivgrünland
  • Grenzertragsstandorte
  • Feucht- oder Trockenflächen mit geringem Nutzungskonflikt

Wer ist für Pflege & Sicherung verantwortlich?

Der Ökokontobetreiber übernimmt die Pflege (in der Regel für 25 Jahre) und die rechtliche Sicherung (Grundbuch)

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

  • Planung, Herstellung, Pflege (i. d. R. 25 Jahre)
  • Dauerhafter Wertverlust der Fläche durch die Sicherung (Dienstbarkeit)
  • Ertragseinbußen
  • Genehmigungs- und Notargebühren (Grundbuch)
  • Kosten für juristisch geprüfte Kaufverträge

Diese Kosten fließen in die Preisbildung der Ökopunkte ein.

Sind Ökokonto-Maßnahmen förderschädlich?

Ja. Flächen mit öffentlichen Förderungen (z. B. KULAP, VNP) dürfen nicht gleichzeitig als Ökokonto-Flächen genutzt werden. Die EU- Basisprämie kann weiterhin beantragt werden, wenn die Fläche landwirtschaftlich genutzt wird.

Was passiert, wenn ich meine Ökopunkte nicht verkaufe?

Die Maßnahmen im Ökokonto sind freiwillig. Gemäß § 15 Absatz 4 (BayKompV) können Sie das Ökokonto jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden, sofern noch keine Ökopunkte abgebucht wurden. In diesem Fall verbleiben lediglich die bereits angefallenen Planungs- und Umsetzungskosten als Ihr Risiko. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen oder Investitionen, sofern keine vertraglichen oder rechtlichen Regelungen anderes vorsehen.

Wie funktioniert die Verzinsung?

  • 3 % Zuschlag pro Jahr auf Istwert der Maßnahme
  • Max. Laufzeit: 10 Jahre
  • Keine Abgeltungssteuer, aber Umsatz- & Einkommensteuerpflicht bei Verkauf der Wertpunkte

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