Wissenswertes über Ökopunkte

Was sind Ökokonten?

Ökokonten wurden eingeführt, um Ausgleichsmaßnahmen flexibler und effizienter umzusetzen. Seit den späten 1990er Jahren erlauben das Baugesetzbuch (BauGB) und das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) die vorgezogene Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen, die dann auf Ökokonten angerechnet werden können.

In Bayern regelt die Bayerische Kompensationsverordnung (BayKompV) die rechtlichen Grundlagen.

Was sind Wertpunkte/Ökopunkte?

Die ökologische Aufwertung einer Fläche wird in Wertpunkten pro m² gemessen. Bewertet wird mit dem Biotopwertverfahren anhand der Biotopwertliste. Die Differenz zwischen Ausgangs- und Zielzustand ergibt die Wertpunkte/Ökopunkte.

Wie funktioniert die Anerkennung eines Ökokontos?

Die zuständige Untere Naturschutzbehörde prüft alle Unterlagen inkl. landschaftspflegerischem Begleitplan (LBP). Nach Anerkennung wird das Konto im Ökoflächenkataster (ÖFK) des Landesamt für Umwelt (LfU) eingetragen und kann genutzt werden.

Der Weg zum Ökokonto

Was ist das Ökoflächenkataster?

Das ÖFK listet alle anerkannten Ökokonten samt Objekt-ID Nummer auf. Noch nicht verwendete Ökokonten können wieder entfernt werden, wenn keine Abbuchung erfolgte. Das sichert Transparenz und Kontrolle.

Wie erfolgt die Zuordnung zu Eingriffen?

Anerkannte Wertpunkte können innerhalb desselben Naturraums als Ökopunkte zur Kompensation von Eingriffen genutzt werden. Sie stellen eine „ökologische Währung“ dar.