Der Weg zum Ökokonto

So entsteht aus Ihrer Fläche eine rechtssichere Kompensationsmaßnahme

1. Planung & Konzept – passgenau für Ihre Fläche

Die FlächenAgentur Bayern entwickelt gemeinsam mit Ihnen ein ökologisches Aufwertungskonzept – abgestimmt auf Ihre betrieblichen Abläufe.

Ihre Vorteile:

  • Fachgerechte Planung nach BayKompV und Naturschutzrecht
  • Integration in die landwirtschaftliche Nutzung (PiK)
  • Maßgeschneiderte Maßnahmen mit echtem ökologischem Mehrwert

2. Antrag bei der Naturschutzbehörde

Nach der Planung stellen Sie den Antrag auf Anerkennung des Ökokontos bei der unteren Naturschutzbehörde.

Der Antrag enthält:

  • Maßnahmenbeschreibung und Lageplan
  • Bewertungsvorschlag
  • Einverständniserklärungen der Flächeneigentümer
  • ggf. Pflege- und Sicherungsvereinbarungen

3. Prüfung durch die Behörde

Die Behörde prüft den Antrag auf:

  • Vollständigkeit & Nachvollziehbarkeit
  • Übereinstimmung mit den rechtlichen Vorgaben
  • Nachhaltigkeit und Dauerhaftigkeit der Maßnahmen

4. Anerkennung & Eintragung ins Ökoflächenkataster

Nach erfolgreicher Prüfung wird Ihr Ökokonto anerkannt und im Ökoflächenkataster (ÖFK) des Landesamts für Umwelt eingetragen.

Jetzt sind Ihre Ökopunkte offiziell handelbar!

5. Vermarktung & Nutzung Ihrer Ökopunkte

Sobald Ihr Ökokonto anerkannt ist, können Sie Ihre Ökopunkte an Eingriffsverursacher verkaufen. Die Punkte werden Eingriffen zugeordnet und erfüllen so die Kompensationsverpflichtungen des Käufers.

6. Verwaltung & Kontrolle

Nach dem Verkauf verpflichtet sich der Kontobetreiber zur:

  • ordnungsgemäßen Umsetzung der Maßnahmen
  • rechtlichen Sicherung der Fläche (z. B. Grundbuch, Vertrag)

Die zuständige Behörde überwacht die Umsetzung während der gesamten Laufzeit (i. d. R. 25 Jahre). Es können Monitoringberichte oder Vor-Ort-Kontrollen erforderlich sein, bei denen wir Sie gerne unterstützen.

Wir begleiten Sie Schritt für Schritt.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Wir sind für Sie da

Von Montag bis Freitag
9 – 18 Uhr
und nach Vereinbarung