Die FlächenAgentur Bayern entwickelt gemeinsam mit Ihnen ein ökologisches Aufwertungskonzept – abgestimmt auf Ihre betrieblichen Abläufe.
Ihre Vorteile:
Nach der Planung stellen Sie den Antrag auf Anerkennung des Ökokontos bei der unteren Naturschutzbehörde.
Der Antrag enthält:
Die Behörde prüft den Antrag auf:
Nach erfolgreicher Prüfung wird Ihr Ökokonto anerkannt und im Ökoflächenkataster (ÖFK) des Landesamts für Umwelt eingetragen.
Jetzt sind Ihre Ökopunkte offiziell handelbar!
Sobald Ihr Ökokonto anerkannt ist, können Sie Ihre Ökopunkte an Eingriffsverursacher verkaufen. Die Punkte werden Eingriffen zugeordnet und erfüllen so die Kompensationsverpflichtungen des Käufers.
Nach dem Verkauf verpflichtet sich der Kontobetreiber zur:
Die zuständige Behörde überwacht die Umsetzung während der gesamten Laufzeit (i. d. R. 25 Jahre). Es können Monitoringberichte oder Vor-Ort-Kontrollen erforderlich sein, bei denen wir Sie gerne unterstützen.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Von Montag bis Freitag
9 – 18 Uhr
und nach Vereinbarung
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