Wissenswertes für Eingriffsverursacher

Was sind Ökopunkte?

Ökopunkte entstehen durch anerkannte Naturschutzmaßnahmen im Rahmen eines Ökokontos. Sie dienen als Dienstleistung zur Kompensation von Eingriffen in Natur & Landschaft.

Ihre Vorteile:

  • Kein eigener Flächenerwerb & keine Pflege notwendig
  • Fixe Kosten statt unklare Eigenumsetzung
  • Schnelle Genehmigung durch fertige Maßnahme
  • In ganz Bayern verfügbar über die Ökopunktebörse

Hier Ökopunkte anfragen: Dr. Tobias Zehetmair +49 (0)175 216 99 42

Für welche Eingriffe sind Ökopunkte geeignet?

  • Bauvorhaben im Außenbereich
  • Planfeststellungsverfahren
  • Straßenbau
  • Flurbereinigungsverfahren
  • Windkraftprojekte
  • Photovoltaik-Anlagen
  • Stromleitungen und Stromtrassen
  • Bahnprojekte (Netzertüchtigung und Ausbau)
  • Wohnbau und Gewerbeentwicklung

Nicht anwendbar: Waldrecht, Artenschutzrecht

Können Ökopunkte auch in der Bauleitplanung genutzt werden?

Ja. Der erforderliche Ausgleich in der Bauleitplanung muss generell auf einer sachgerechten und nachvollziehbaren Methode basieren. Das Biotopwertverfahren, das sich an den naturschutzrechtlichen Regelungen der BayKompV orientiert, ist als eine solche Methode anerkannt. Hinweise bietet der Leitfaden:

⮕ Leitfaden Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft

Wo dürfen Ökopunkte eingesetzt werden?

Im selben Naturraum (Haupteinheit nach Ssymank), gemäß Bundesnaturschutzgesetz § 15.

⮕ Zur Naturraumkarte des LfU

Was kostet ein Ökopunkt?

Der Preis ist abhängig von:

  • Naturraum
  • Menge und Verfügbarkeit

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